Luftschutz-Ehrenzeichen 2. Stufe

 

 

    


      

 

 

Stiftungsdatum:

30.01.1938

Stifter:

Adolf Hitler

Stiftungsverordnung:

"Aus Anlaß der fünften Wiederkehr des Tages der nationalen Ergebung stifte ich als Anerkennung für Verdienste um den Luftschutz in Deutschland und damit um die deutsche Luftverteidigung das Luftschutz-Ehrenzeichen. "

 

Verleihungsbestimmungen:

Die Verleihung erfolgte in zwei Stufen. Personen, die sich in besonderen Maße Verdienste um die Förderung des Luftschutzes in Deutschland erworben hatten, erhielten die erste Stufe dieser Auszeichnung. Personen die sich nach dem 30. Januar 1933 in besonderen Maße auf dem Gebiet des Luftschutzes betätigt hatten und sich dadurch besondere Verdienste erworben hatten, bekamen die 2. Stufe dieser Auszeichnung.

Verleihungsbefugnis:

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Trageweise:

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Abmessungen:

Größe : ca. 39 mm Gewicht : ca. 26 g  

Material:

Zink

 

Entwurf:

Nicht bekannt

Verleihungs-Daten:

Exakte Verleihungszahlen liegen nicht vor.

Weitere Informationen:

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