Warschauschild

 

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Geschichte:

 

Der Warschauschild wurde am 10. Dezember 1944 gestiftet. Die Verleihungsanträge mussten bis zum 15. Februar 1945 eingereicht werden. Die Verleihung wurde mit dem 1. September 1945 abgeschlossen. Der Entwicklung des Krieges verhinderte jedoch eine Verleihung des Warschauschildes.

 

Verleihungsbestimmung:

 

Aus der Durchführungsbestimmung vom 10.12.1944:

 

"Der Warschauschild kann verliehen werden an Wehrmachtangehörige und Nichtwehrmachtangehörige, die in der Zeit vom 1.8.1944 bis 2.10.1944 an den Kämpfen innerhalb des Stadtgebietes von Warschau (begrenzt durch die Linie Weichsel - Czerniakow - Mokotow - Wola - Zolsborz (Orte einschließlich) ehrenvoll beteiligt waren und ein der nachstehenden Vorraussetzungen erfüllt haben:

a) sieben Tage Kampfeinsatz

b) Erwerb einer Tapferkeitsauszeichnung bei den Kämpfen 

c) Verwundung

d) ununterbrochener Aufenthalt von 28 Tagen im Kampfgebiet

 

Für fliegendes Personal der Luftwaffe, das mit Gefechtsauftrag (Kampf-, Schlacht-, Jabo- oder Aufklärungsauftrag) aus der Luft in die Kämpfe innerhalb des oben bezeichneten Stadtgebietes eingriff, gelten - soweit nicht Ziffer b) oder c) erfüllt sind, nachstehende Verleihungsvoraussetzungen:

Flüge an mindestens 10 Einsatztagen oder mindestens 20 Einsatzflüge.

Zu den Wehrmachtangehörigenrechnen auch die auf den Führer vereidigten, im Rahmen bzw. in Verbänden der deutschen Wehrmacht kämpfenden ausländischen Freiwilligen.

An andere Ausländer findet eine Verleihung nicht statt."

 

Verleihungsweise:

 

Der Schild wird im Namen von SS-Obergruppenführer und General der Polizei von dem Bach verliehen.

 

 

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