Verwundeten-Abzeichen (1939)

 

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Verwundetenabzeichen in Schwarz     Verwundetenabzeichen in Silber    Verwundetenabzeichen in Gold

 

 

Geschichte:

 

Das Verwundeten-Abzeichen wurde am 1. September 1939 gestiftet.

 

Verleihungsbestimmung:

 

Das Verwundeten-Abzeichen wird in 3 Stufen verliehen.

In Schwarz für        ein- und zweimalige Verletzung

In Silber für            drei- und viermalige Verletzung

In Gold für             fünf- und sechsmalige Verletzung

 

Verletzungen aus dem 1. Weltkrieg und aus dem Spanischen-Bürgerkrieg werden angerechnet.

 

Das Silberne Abzeichen kann verliehen werden wenn folgende Verwundung stattgefunden hat:

Beim Verlust einer Hand, eines Fußes, eines Auges, für Taubheit oder Schwerhörigkeit, für Hirnverletzungen oder für bleibende Narben im Gesicht oder Gesichtsentstellung.

 

Das Goldene Abzeichen kann für bleibende Hirnverletzungen (und darauf folgenden Pflegezustand) oder für Erblindung.

 

Hier findet der interessierte Leser mehr Informationen zu den Verleihungsbestimmungen.

 

Trageweise:

 

Das Verwundeten-Abzeichen wird auf der linken Brustseite getragen. Es darf nur das zuletzt verliehene Abzeichen getragen werden.

 

Besitzzeugnis

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