Das Panzer-Kampfabzeichen

 

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Panzer-Kampfabzeichen der I. Stufe     Panzerkampfabzeichen III. Stufe



Geschichte:


Am 20. Dezember 1939 wird das Panzerkampfwagenabzeichen von Generaloberst von Brauchitsch genehmigt. Der künstlerische Entwurf des Abzeichens stammt von ernst Peekhaus aus Berlin. Die Firma C.E. Juncker stellt dann die ersten Abzeichen her. Am 1. Juni 1940 stiftete der Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch das Panzerkampfwagenabzeichen in Bronze. Am 22. Juni 1943 wurden die höheren Stufen des Panzer-Kampfabzeichens eingeführt.

Normal in Silber oder Bronze
II. Stufe 25
III. Stufe 50
IV. Stufe 75
V. Stufe 100

Verleihungsbestimmung:

Das Panzerkampfwagenabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Panzereinheiten verliehen werden, die sich ab 1.1.1940 als Panzerkampfwagen- Panzerbefehlswagen-Kommandant, Panzerschütze, Panzerführer, Panzerfunker bei mindestens dreimaligem Einsatz im Gefecht an 3 verschiedenen Kampftagen bewährt haben, wobei sich die Panzerkampfwagen-Besatzung aktiv am Kampf selbst beteiligt haben muss. 

Das Panzerkampfwagenabzeichen in Bronze konnte an die Angehörigen der Schützenregimenter, der Kradschützenbataillone der Polizeidivision und der Panzerspäh-Einheiten verliehen werden. Es gelten die selben Verleihungsbestimmungen wie beim Silbernen Kampfabzeichen. Das Panzerkampfabzeichen in Silber wurde an Panzerbesatzungen der Panzereinheiten verliehen.

Das Panzerkampfabzeichen in Bronze wurde an Panzerbesatzungen der Panzer-Späheinheiten, das Sturmabzeichen (Allg.) an angehörige der Sturmgeschützeinheiten, der Sturmpanzereinheiten und Panzerjägereinheiten verliehen. Die IV. Stufe kann nach 100 Einsätzen erneut verliehen werden.
Die Sturmeinsätze dürfen ab dem 1. Juli 1943 angerechnet werden. 



Für die Stufen gilt:

Stufe II bei 25 anrechnungsfähigen Kampftagen,
Stufe III bei 50 anrechnungsfähigen Kampftagen,
Stufe IV bei 75 anrechnungsfähigen Kampftagen und 
Stufe V bei 100 anrechnungsfähigen Kampftagen.

Für Soldaten die ununterbrochen im Osten oder in Afrika nach dem 22. Juni 1941 gekämpft haben darf folgendes Angerechnet werden:

Von 15 Monaten bis zu 25 Einsatztage
Von 12 Monaten bis zu 15 Einsatztage
Von 8 Monaten bis zu 10 Einsatztage

Soldaten die Verletzungsbedingt nicht mehr Aktiv am Kampgeschehen teilnehmen können kann das Panzerkampf-Abzeichen unter folgenden Bedingungen verliehen werde:

Stufe II bei mindestens 18 Einsatztagen
Stufe III bei mindestens 35 Einsatztagen
Stufe IV bei mindestens 60 Einsatztagen

Verleihungsweise:

Das Panzerkampfwagenabzeichen wird durch die Kommandeure der Panzerdivision verliehen.

Trageweise:

Das Panzerkampfwagenabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gem. H.A.O./Heeres-Anzugs-Ordnung/-H.Dv. 122 - Abschn. B Nr.28 Trageweise in und außer Dienst.

 

 

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