Kriegsabzeichen für Minesuch-, U-Boots-, Jagd- und Sicherungsverbände
Geschichte:
Das Kriegsabzeichen wurde am 31. August 1940 vom Oberbefehlshaber der Marine Dr. h.c. Raeder gestiftet.
Der künstlerische Entwurf stammt vom Berliner Graphiker und akadem. Bildhauer Otto Placzek.
Verleihungsbedingung:
Aus der Stiftungsverfügung vom 11. September 1940:
"I. Allgemeine Bedingungen:
Würdigkeit, gute Führung, keine Arreststrafe in den letzten sechs Monaten.
II. Besondere Bedingungen:
a) Teilnahme an drei Gefechten oder
b) besondere Auszeichnung bei Fahrten im Operationsgebiet oder sonstige hervorragende Einzeltat oder
c) Teilnahme an einer hervorragenden Unternehmung nach Entscheidung des Flottenchefs bzw. Kommandierenden
Admirals.
III. Die mit der Verleihung betrauten Befehlshaber werden ermächtigt, gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem
entsprechenden Befehlshaber des anderen Bereiches an Stelle der vorstehend bezeichneten besonderen Bedingungen
gleichwertig, der Eigenart des betreffenden Verbandes angepaßt Bedingungen einzusetzen, z.B. für
Minensuchverbände:
60 Tage in See zur Erfüllung der dem betreffenden Verband obliegenden Kriegsaufgaben oder Räumen von scharfen
Sperren an 10 verschiedenen Tagen oder Teilnahme an 20 Stichfahrten im minengefährlichen Gebiet oder 25
Geleitzugdienst (Norwegen, Kattegatt und Skagerrak und außerhalb Terschelling-Horns-Riff) oder Legen von 10
Minensperren."
IV. Ferner kann das Abzeichen verliehen werden:
a) an Überlebende eines Bootes, das durch Feindeinwirkung verlorengegangen ist oder
b) in besonderen Fällen an Verwundete."
Aus dem geheimen Ostseetagesbefehl vom 23. Mai bzw. Nordseetagesbefehl vom 31. Mai 1941:
"Von den Befehlshabern der Sicherung sind als Seegebiet gemäß Ziffer III/4 der Ausführungsbestimmungen für Verleihung der Kriegsabzeichens für Kriegsabzeichen für Minesuch-, U-Boots-, Jagd- und Sicherungsstreitkräftefolgende Seegebiete festgesetzt worden:
1. Nordsee:
a) Die innere Deutsche Bucht südlich 55°38' Nord, östlich der Ostgrenze des deutschen Warngebietes (Westwall).
b) Das Seegebiet südlich des deutschen Warngebiets bis 53° Nord.
c) Ein 12 sm breiter Streifen längs der jütländischen Küste zwischen 57° Nord und 55°38' Nord.
2. Ostsee:
a) Bis 10.4.40die gesamte Ostsee südlich der deutschen Warngebiete an den Ostseeausgängen und an dem
Warngebiet Kleiner Belt (Ausnahme siehe unter c).
b) Ab 11.4.40 die gesamte Ostsee, die Ostsee-Eingänge und das Kattegatt südlich 58°
c) In der Zeit vom 1.9.39 bis zum 5.10.39 die Ostsee nur westlich der Linie Swinemünde-Bornholm.
3. Westen:
Das Seegebiet der Wege Rosa und Rot sowie der Raum vor diesen Wegen küstenwärts außerhalb der Ansteuerungstonnen der Häfen und Flußmündungen.
Im April 1942 wurde das Kriegsabzeichen auch an die ehemaligen Angehörigen des durch ein Unterseeboot-Torpedo versenktes Artillerie-Schulschiffes "Brummer" verliehen. Das Schiff sank am 14. April 1940 im Kattegatt.
Im Frühjahr 1943 hat der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe seinen Angehörigen der Ju 52 M.S.-Verbänden (Marine-Sicherungs-Verbände) das Tragen des Kriegsabzeichens zur Uniform der Luftwaffe grundsätzlich genehmigt."
Trageweise:
Das Minensuchabzeichen wird wie das Flottenkriegsabzeichen getragen.