Kraftfahrbewährungsabzeichen

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Geschichte:


Das Kraftfahrbewährungsabzeichen wurde am 23. Oktober 1942 von Adolf Hitler gestiftet.

Verleihungsbestimmung:

1. Einsatz ab 1. Dezember 1940 in den Gebieten des ehemaligen Jugoslawiens, Griechenland, in Bulgarien, Rumänien, im Gebiet Ostwärts der russischen Westgrenze 1940, in Finnland, Norwegen nördlich des Polarkreises oder im Gebiet in Lappland eingesetzten Truppen und in Afrika, Sizielien (1.Juni 1943), Korsika (1.Juli 1943), auf dem italienischen Festland südlich der Linie von Ancona - Piombino (1. August 1943), Albanien (9. September1943)
2. Bewährung in diesem Gebiet unter besonders schwierigen Bedingungen:
- als Kradmelder an 90 Einsatztagen
- als Fahrer von Gefechtskraftfahrzeugen an 120 Einsatztagen
- als Fahrer von Kraftfahrzeugen der Trosse I und II, Kolonnen und Stäbe an 150 Einsatztagen
- als Fahrer von Kraftfahrzeugen der Versorgungstruppen an 165 Einsatztagen
- als Kraftfahrer sonstiger Dienststellen und Einheiten der Wehrmacht an 185 Einsatztagen
3. Das Abzeichen kann an Kraftfahrer der Wehmacht verliehen werden. Das Abzeichen kann auch an Ausländische Freiwillige verliehen werden. Die Verleihung an Befreundete, Verbündete oder Post mortem ist nichtgestattet.

Die Auszeichnung in Bronze wurde für die Erfüllung der oben genannten Bedingungen verliehen. Die Auszeichnung in Silber für nochmalige Erfüllung und in Gold für 3-malige Erfüllung.

Trageweise:

Das Abzeichen wird am linken Unterärmel 2cm über dem Tätigkeits-Abzeichen getragen.

 

Besitzzeugnis

 

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