Infanterie-Sturmabzeichen
Infanterie-Sturmabzeichen in Bronze
Geschichte:
Die Schaffung eines Infanterie-Sturmabzeichens wurde vom Oberbefehlshaber des Heeres,
Generaloberst von Brauchitsch, befohlen. Die Arbeiten hierzu begannen Anfang Dezember
1939. Der künstlerische Entwurf wurde unter Mitwirkung und nach Angaben der
Infanterie-Abteilung und der Heeres-Bekleidungs-Abteilung im Oberkommando des Heeres von
der Firma C. E. Juncker in Berlin ausgeführt. Die Skizzen wurden nach folgenden
Grundsätzen angefertigt: Gewehr mit aufgepflanztem Seitengewehr als Symbol des
stürmenden Infanteristen in einer Eichenlaubumrahmung mit dem Hoheitsabzeichen des
Heeres. Aus den vorgelegten Entwürfen bestimmte der Oberbefehlshaber des Heeres
denjenigen, welcher dann von der Firma C. E. Juncker in versilbertem Zinkblech ausgeführt
wurde.
Ab 1. Juni 1940 konnte das Infanterie-Sturmabzeichen nun auch in Bronze verliehen werden.
Es war - bei gleichen Verleihungsbedingungen - für die angehörigen der
Infanterie-Regimenter (mot.) bestimmt. Es konnte seit diesem Datum also an Angehörige der
Maschinengewehr-, Infanteriegeschütz- und Panzerabwehrkompanien der Infanterie- bzw.
Gebirgsjäger-Regimenter verliehen werden - bei unveränderten Bedingungen. Bedingung vor
allem, dass die Soldaten
mit ihren Waffen im sog. Nahkampfraum eingesetzt worden waren. Angehörige der
Flugabwehr-Kompanien - gemäß Bestimmung des O.K.H. vom 26. Februar 1941 - das
Infanterie-Sturmabzeichen erhalten, "wenn sie den Sturmangriff mit vorgetragen und
durch den Einsatz ihrer Waffen in vorderster Linie den Einbruch in die feindliche Stellung
miterzwungen" hatten.
Verleihungsbestimmung:
Das Infanterie-Sturmabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der
Schützenkompanien nicht motorisierter Infanteriedivisionen und der Gebirgsjägerkompanien
verliehen werden, die ab 1.1.1940 1. an 3 Sturmangriffen, 2. in forderster Linie, 3. mit
der Waffe in der Hand einbrechend, 4. an 3 verschiedenen Kampftagen beteiligt gewesen
sind. Erfolgreiche gewaltsame Erkundung sowie Gegenstöße und Gegenangriffe sind als
Sturmangriffe zu werten, sofern sie zum Nahkampf geführt haben.
Die Verleihungsweise:
Das Infanterie-Sturmabzeichen wird durch den Regimentskommandeur verliehen.
Besitzurkunde
Trageweise:
Das Infanterie-Sturmabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gem.
H. A. O. (H. Dv. 122) Abschnitt B Nr. 28, Trageweise in und außer Dienst getragen.