Infanterie-Sturmabzeichen

 

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Infanterie-Sturmabzeichen in Bronze



Geschichte:


Die Schaffung eines Infanterie-Sturmabzeichens wurde vom Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst von Brauchitsch, befohlen. Die Arbeiten hierzu begannen Anfang Dezember 1939. Der künstlerische Entwurf wurde unter Mitwirkung und nach Angaben der Infanterie-Abteilung und der Heeres-Bekleidungs-Abteilung im Oberkommando des Heeres von der Firma C. E. Juncker in Berlin ausgeführt. Die Skizzen wurden nach folgenden Grundsätzen angefertigt: Gewehr mit aufgepflanztem Seitengewehr als Symbol des stürmenden Infanteristen in einer Eichenlaubumrahmung mit dem Hoheitsabzeichen des Heeres. Aus den vorgelegten Entwürfen bestimmte der Oberbefehlshaber des Heeres denjenigen, welcher dann von der Firma C. E. Juncker in versilbertem Zinkblech ausgeführt wurde.

Ab 1. Juni 1940 konnte das Infanterie-Sturmabzeichen nun auch in Bronze verliehen werden. Es war - bei gleichen Verleihungsbedingungen - für die angehörigen der Infanterie-Regimenter (mot.) bestimmt. Es konnte seit diesem Datum also an Angehörige der Maschinengewehr-, Infanteriegeschütz- und Panzerabwehrkompanien der Infanterie- bzw. Gebirgsjäger-Regimenter verliehen werden - bei unveränderten Bedingungen. Bedingung vor allem, dass die Soldaten 
mit ihren Waffen im sog. Nahkampfraum eingesetzt worden waren. Angehörige der Flugabwehr-Kompanien - gemäß Bestimmung des O.K.H. vom 26. Februar 1941 - das Infanterie-Sturmabzeichen erhalten, "wenn sie den Sturmangriff mit vorgetragen und durch den Einsatz ihrer Waffen in vorderster Linie den Einbruch in die feindliche Stellung miterzwungen" hatten.

Verleihungsbestimmung:

Das Infanterie-Sturmabzeichen kann an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Schützenkompanien nicht motorisierter Infanteriedivisionen und der Gebirgsjägerkompanien verliehen werden, die ab 1.1.1940 1. an 3 Sturmangriffen, 2. in forderster Linie, 3. mit der Waffe in der Hand einbrechend, 4. an 3 verschiedenen Kampftagen beteiligt gewesen sind. Erfolgreiche gewaltsame Erkundung sowie Gegenstöße und Gegenangriffe sind als Sturmangriffe zu werten, sofern sie zum Nahkampf geführt haben.

Die Verleihungsweise:

Das Infanterie-Sturmabzeichen wird durch den Regimentskommandeur verliehen.

 

Besitzurkunde

Trageweise:

Das Infanterie-Sturmabzeichen wird auf der linken Brustseite wie die Waffenabzeichen gem. H. A. O. (H. Dv. 122) Abschnitt B Nr. 28, Trageweise in und außer Dienst getragen.

 

 

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