Heeres-Fahnenträger-Ärmelschild

 

 

 

Das Ärmelschild wurde am 4. August 1936 eingeführt. Es wurde am rechten Oberarm der Feldbluse, der Dienstuniform und des Waffenrocks (später auch am Mantel) getragen. Dominierende Farben auf dem Schild waren die Waffenfarbe des Trägers und die Farbe der Fahne selbst. Folgende Einheiten, die Fahnen oder Standarten hatten, durften Fahnenträger berufen: die Infanterie, die Jäger, die Pioniere, die Artillerie, die Kavallerie, die Kraftfahrkampftruppe, die Fahr- und Kraftfahr-Einheiten, die (mot.) Pioniere, die Nachrichtentruppe, die Nebeltruppe, die Schützentruppe, die Aufklärungs-Abteilungen und das Führer-Begleitbataillon.

 

 

 

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