Gemeinsames
Flugzeugführer- und Beobachterabzeichen

Geschichte:
Das Gemeinsame Flugzeugführer und Beobachterabzeichen wurde am 26. März 1936 gestiftet.
Am 8. Juni 1939 wurde das Abzeichen in "Luftwaffendoppelabzeichen" (Lw.D.) umbenannt.
Bis zum 8. Mai 1942 konnte das Abzeichen auch in gestickter Form getragen werden. Danach war das Tragen verboten.
Verleihungsbedingungen:
Das Abzeichen wird nach erfolgreichem Abschluss der Schulausbildung (Flugzeugführerschule und Waffenschule) verliehen.
Trageweise:
Das Abzeichen wurde auf der linken Brustseite getragen