Bewährungs- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel
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1. Stufe des Bewährungs- und Kampfabzeichens der Kleinkampfmittel |
2. Stufe des Bewährungs- und Kampfabzeichens der Kleinkampfmittel | 2. Stufe des Bewährungs- und Kampfabzeichens der Kleinkampfmittel |
Geschichte:
Das Bewährungs- und Kampfabzeichen der Kleinkampfmittel wurde am 30. November 1944 vom Oberbefehlshaber der Marine Großadmiral Dönitz gestiftet. Die Entwürfe stammen vom Heraldiker Dr. Ot. Neubecker aus Berlin. (Dieses Kampfabzeichen ist das einzige der Kriegsmarine das kein Hackenkreuz trägt.)
Absatz 1 der Einführungsverordnung lautet folgendermaßen:
"In Anerkennung der schneidigen, mit Erfolg durchgeführten Angriffe der Kleinkampfverbände stifte ich für die Soldaten des Kommandos der Kleinkampfverbände Bewährungs- und Kriegsabzeichen in folgender Form:
a) Bewährungsabzeichen: gestickter Sägefisch.
b) Kampfabzeichen:
1. Stufe: Sägefisch im Tauwerk,
2. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 1 Schwert,
3. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 2 Schwertern,
4. Stufe: Sägefisch im Tauwerk mit 3. Schwertern,
5. Stufe: Kampfspange in Bronze: Sägefisch im Tauwerk
6. Stufe: Kampfspange in Silber: Sägefisch im Tauwerk
7. Stufe: Kampfspange in Gold: Sägefisch im Tauwerk
Die Abzeichen bis 4. Stufe einschließlich werden auf dem rechten Oberarm unterhalb der Ärmelnaht an der Schulter bzw. in entsprechender Höhe, die Spange über der Ordensschnalle getragen."
Paragraph I und II der Verleihungsbedingung vom 30. November 1944 lauten:
"I. Allgemeine Bedingungen:
Würdigkeit und gute Führung.
II. Besondere Bedingungen:
1. Bewährungsabzeichen (gestickter Sägefisch): Das Abzeichen wird an Soldaten der Kleinkampfmittel verliehen, die
sich freiwillig als Einzelkämpfer gemeldet haben, oder an solche Soldaten, die kommandiert, aber für Sondereinsätze
bestimmt sind, und zwar nach vollendeter Ausbildung und Bewährung in der Ausbildung. Bedingung ist 2monatige
Zugehörigkeit zum Verband, es sei denn, daß ein früherer Fronteinsatz die Kürzung dieser Wartezeit rechtfertigt.
Mit der Abkommandierung aus dem Verband erlischt im Allgemeinen das Recht zum Tragen des Abzeichens.
Ausnahmen können in Sonderfällen vom Befehlshaber zugelassen werden. Die Einheitsführer des Verbandes haben
das Recht, bei schlechter Führung, unsoldatischem Verhalten usw. das Tragen des Abzeichens für befristete Zeit,
etwa bis zu 4 Wochen, zu verbieten. Längere oder dauernde Entziehung erfolgt durch den Befehlshaber.
2. Kampfabzeichen:
a) 1. Stufe (Sägefisch im Tauwerk):
Es wird an Soldaten verliehen, die sich im Einsatz, bei der Vorbereitung des Einsatzes und bei besonderen Versuchen
bewährt haben. Dieses Kampfabzeichen kann nicht mehr befristet, sondern nur endgültig bei ehrenwidrigem Verhalten
entzogen werden.
b) 2.-4. Stufe (Sägefisch im Tauwerk mit 1, 2 und 3 Schwertern):
Es wird verliehen nach Teilnahme an einem Einzelkämpfer- bzw. Kommandounternehmen auf See oder an Land und
Bewährung hierbei und zwar:
nach dem 1. Einsatz mit 1 Schwert (2. Stufe),
nach dem 2. Einsatz mit 2 Schwertern (3. Stufe),
nach dem 3. Einsatz mit 3
Schwertern (4. Stufe).
Der AdK/Admiral der Kleinkampfverbände kann festsetzen, daß für kleinere
Einzelkämpfer- bzw. Kommando-
unternehmen erst mehrere zu einem Schwert berechtigen.
c) 5.7. Stufe (Kampfspange in Bronze, Silber, Gold):
Die Kampfspange in Bronze wird verliehen für den 4. größeren Einzelkämpfer- bzw. Kommandoeinsatz auf See oder
an Land, die Kampfspange in Silber nach dem 7. solchen Einsatz, die Kampspange in Gold nach dem 10. Einsatz.
Bei besonders hervorragenden Leistungen, aber nur als Einzelkämpfer, kann eine frühere Verleihung der Kampfspange
erfolgen."
Trageweise:
"Die Abzeichen bis 4. Stufe
einschließlich werden auf dem rechten Oberarm unterhalb der Ärmelnaht an der Schulter
bzw. in entsprechender Höhe, die Spange über der Ordensschnalle getragen."