Beobachterabzeichen


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Geschichte:

Das Beobachterabzeichen wurde am 19. Januar 1935 vom Reichsminister der Luftfahrt gestiftet.

 

 

Verleihungsbedingungen:

 

In einer Änderung der Verleihungsbestimmung vom 14. März 1935 heißt es:

"a) die Beobachter und Hilfsbeobachter, die eine abgeschlossene Schulausbildung (Waffenschule) nach den geltenden 

 Ausbildungsbestimmungen erhalten haben,

b) die Beobachter und Hilfsbeobachter, die nach dem kriege, aber vor Erlaß der neuen Ausbildungsbestimmungen als 

 solche ausgebildet sind, soweit sie zu den Personen gehören, die als Beobachter oder Hilfsbeobachter zum dienstlichen 

 Einsatz innerhalb der Luftwaffe verpflichtet sind,

c) diejenigen Soldaten und Beamten der Luftwaffe, denen vor oder im Kriege das Beobachter-, Flugzeugführer- oder 

 Luftschifferabzeichen verliehen worden ist, wenn sie jetzt noch zu dem dienstlichen Fliegen verpflichteten Personal

 gehören 

 oder

 zur Ausfüllung ihrer Dienststellung als Beobachter auf K-Flugzeugen fliegen müssen."

 

Mit neuen Verleihungsbestimmungen vom 26. März 1935 wurde festgelegt, dass das Beobachterabzeichen an aktive Soldaten, Reservepersonal, Beamten und Angehörigen des Ingenieurkorps verliehen werden konnte, sofern sie als Beobachter oder Hilfsbeobachter ausgebildet waren.

 

In einer letzte Verleihungsbestimmung vom 2. Mai 1944 heißt es:

"b) Lw.-Beobachterabzeichen nach Erwerb des Lw-Beobachter, Kampfbeobachter- bzw. Bombenschützenscheins 

 entweder 2 Monate nach Scheinerteilung oder vor Ablauf dieser Frist bei Nachweis von mindestens 5 Feindflügen

 (nach Erwerb des Scheines und aufgrund entsprechenden Einsatzbefehls durchgeführten Feind-, nicht Frontflügen) 

 bzw. bei Verwundung bereits innerhalb dieser 5 Feindflüge..."

 

 

Trageweise:


Das Abzeichen wurde auf der linken Brustseite getragen

 


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