Das Kriegsgefangenenwesen der Wehrmacht
Unterstellung
Das Heer
Das Kriegsgefangenenwesen unterstand der Wehrmacht. Kriegsgefangenenlager der
Waffen-SS oder der SS gab es nicht! Erst im Oktober 1944 übernahm die SS die
Oberleitung der Kriegsgefangenenlager, die aber weiter von Wehrmachts-Einheiten
geführt wurden. Vom Kriegsbeginn im September 1939 bis
Anfang 1942 unterstand das Kriegsgefangenenwesen im Reichsgebiet dem Allgemeinen Wehrmachtsamt
(AWA) des OKW, geführt durch General Reinecke. Das AWA unterstand direkt dem
Chef des OKW, Generalfeldmarschall Keitel. Beim AWA gab es einen General z.b.V
des Kriegsgefangenenwesens, einen direkten Vertreter des Führers für diese
Angelegenheiten. Er hatte die Aufgabe der Inspektion der Lager auf dem Gebiet
des Deutschen Reiches. Ihm unterstanden nicht die Lager im Operationsgebiet. Die Abteilung für Wehrmachtsverluste und Kriegsgefangenenwesen des AWA bearbeitete alle Angelegenheiten bezüglich der Kriegsgefangenen und führte die Kriegsgefangenenlager
direkt. Als einzige zusätzliche Instanz fungierte in den Anfangszeiten des Krieges noch der jeweilige Bezirkskommandant der Kriegsgefangenen.
Die Kriegsgefangenenlager im Operationsgebiet unterstanden dem
Generalquartiermeister des Heeres.
Am 18. Februar 1941 wurde durch das OKW die Dienststelle des Kommandeurs der Kriegsgefangenen im Wehrkreis
geschaffen, weil durch die zunehmende Zahl der Kriegsgefangenen und der damit einzusetzenden Wachtruppen eine neue Gliederung für nötig erachtet wurde.
Dieser Kommandeurs der Kriegsgefangenen im Wehrkreis unterstand dem jeweiligen Wehrkreisbefehlshaber unmittelbar. Er
hatte die Befugnisse eines Divisionskommandeurs und war der verantwortliche
Sachbearbeiter für das gesamte Kriegsgefangenenwesen in seinem Wehrkreis. Seine
Aufgaben bestanden in der Leitung des gesamten Kriegsgefangenen- und
Internierungswesens einschließlich der Bewachung der Kriegsgefangenen und
Internierten. Außerdem war er für den Arbeitseinsatz der Gefangenen
verantwortlich und hatte Verbindung mit den zuständigen Parteiorganisationen
und zivilen Behörden zu halten.
Anfang 1942 wurde das Kriegsgefangenenwesen im OKW erstmals umgegliedert. Neu
geschaffen wurde die Dienststelle des Chefs des Kriegsgefangenenwesen im OKW.
Diesem unterstanden die Allgemeine Abteilung für das Kriegsgefangenenwesen und
die Organisationsabteilung:
- Der Chef des Kriegsgefangenenwesen im OKW war eine reine
Sachbearbeitungsdienstselle, sie hatte keinerlei Entscheidungsbefugnis.
- Die Allgemeine Abteilung bearbeitete die Fragen der Behandlung der
Kriegsgefangenen, den Verkehr mit dem Auswärtigen Amt und den Schutzmächten,
die wirtschaftlichen Angelegenheiten, die Angelegenheiten mit dem Roten Kreuz,
die Postangelegenheiten und die Beurlaubungen, Entlassungen und den Austausch
von Gefangenen.
- Die Organisationsabteilung bearbeitete die Statistik, die Bewachung, die
Personalangelegenheiten, den Arbeitseinsatz die Einrichtung der Lager und die
Maßnahmen bei Fluchten.
Im Juli 1943 wurde schließlich die Dienstselle des Generalinspekteurs für das Kriegsgefangenenwesen geschaffen. Dieser unterstand direkt dem OKW und hatte die Aufgaben, auf Inspektionsfahrten die Maßnahmen der Bewachung und den Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen zu überwachen. Dabei trat er als direkter Disziplinarvorgesetzter auf.
Am 20. Juli 1944 wurde Heinrich Himmler Befehlshaber des Ersatzheeres und damit auch Kommandant der Landesschützen-Verbände, welche zur Bewachung der Kriegsgefangenenlager eingesetzt waren. Gleichzeitig wurde eine Paralell-Organisation zum Kriegsgefangenenwesen der Wehrmacht aufgebaut:
Auf der Seite der Wehrmacht unterstanden dem Chef des OKW das Allgemeine Wehrmachtsamt und diesem wiederum der Inspekteur für das Kriegsgefangenenwesenwesen im OKW (der bisherige Chef des Kriegsgefangenenwesens). Auf der Seite der SS Heinrich Himmler auf der selben Stufe wie der Chef des OKW. Unter ihm der Chef des Kriegsgefangenenwesens, dem die Organisation des Kriegsgefangenenwesens in den einzelnen Wehrkreisen oblag, und zwar auch die Lager der Kriegsmarine und der Luftwaffe! In den Wehrmachtskommandanturen der Kriegsgefangenenlager wurde zudem die Dienstelle des Beauftragten RSHA zur Verhinderung von Fluchten geschaffen. Diese Beauftragten standen auf der gleichen Hierarchiestufe wie der Lagerkommandant selbst.
Am 16. November 1944 wurde die Funktion des Höheren SS- und Polizeiführers mit der zusätzlichen Funktion des Höheren Kommandeurs der Kriegsgefangenen im Wehrkreis ausgestattet. Ihm und nicht mehr dem OKW war nun der Kommandeur der Kriegsgefangenen im Wehrkreis unmittelbar unterstellt, und zwar sogar in disziplinärer Hinsicht, wodurch der Kommandeur der Kriegsgefangenen im Wehrkreis seine Befehle nicht mehr vom Wehrkreisbefehlshaber oder vom Chef des OKW, sondern von der SS empfing.
Der maßgebliche Grund für die Übernahme der Kriegsgefangenenverwaltung durch die SS war wohl die hohe Zahl an Fluchten, die es aus Kriegsgefangenenlagern gab.
Die Luftwaffe
Hermann Göring hatte auch bei den Kriegsgefangenen das Bestreben, sich seinen Machtbereich zu erhalten, weshalb die Luftwaffe auch über eine eigene Kriegsgefangenenorganisation besaß. Die Kriegsgefangenenlager der Luftwaffe unterstanden dem jeweiligen Luftgaukommando. Die Lager wurden autonom geführt und kamen erst im Oktober 1944 unter den Befehlsbereich des Chefs des Kriegsgefangenenwesens.
Die Kriegsmarine
Im Bereich der Kriegsmarine unterstanden die Kriegsgefangenenlager dem Allgemeinen Marinehauptamt. Allerdings waren die Marinelager meist Teillager von größeren Heeres-Kriegsgefangenenlagern, die dann auch von Heeres-Einheiten bewacht wurden, so dass die Kriegsmarine keine eigene Kriegsgefangenenorganisation bedurfte.
Die Kriegsgefangenenlager
Stalag
(Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager)
StalagLuft
(Luftwaffen-Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager)
Marlag
(Kriegsmarine-Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager)
Die Stalags dienten zur Aufnahme von Mannschaftsdienstgraden und
Unteroffizieren. Sie waren auf eine Belegstärke von 10.000 Mann ausgelegt, die
durchschnittliche Belegstärke betrug aber meist 30.000 Mann und erreichten
Spitzenwerte von bis zu 60.000 Mann. Dabei bedeutete die Belegungsstärke aber
nicht, dass auch so viele Gefangene in diesem Lager untergebracht waren. Etwa
75% befanden sich in Teil-, Zweig- und Arbeitskommandolagern.
In den Stalags wurden auch die Kriegsgefangenen Offiziere der Roten Armee
eingesperrt, da diese, entgegen den Bestimmungen der der Genfer Konvention, zum
Arbeitseinsatz eingesetzt wurden.
Frontstalag (Front-Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager)
Die Front-Stalags glichen den Stalags, waren aber nicht im Reichsgebiet, sondern im Operationsgebiet angesiedelt.
Oflag (Kriegsgefangenen-Offizierslager)
Die Oflags diensten zur Aufnahme von Offizieren und zu einem geringen Teil auch von einfachen Mannschaftsdienstgraden, den Ordonnanzen der höheren Offiziere. Die Insassen wurden nicht zum Arbeitseinsatz herangezogen, dieser wurde nur in sehr geringen Ausmaß und dann auch meist freiwillig geleistet. Die Belegstärke war für 1.000 Insassen ausgelegt, was auch meist eingehalten wurde. Das Oflag XVIIA bildete aber mit 5.600 Insassen eine Ausnahme.
Dulag (Kriegsgefangenen-Durchgangslager)
Die Dulags diensten zur Sammlung von Kriegsgefangenen. Hier wurden sie registriert, untersucht und desinfiziert und dann in die entsprechenden Stalags bzw. Oflags weitergeleitet.
Heilag (Kriegsgefangenen-Heimkehrerlager)
Die Heilags dienten der Vorbereitung der "Repatriierung" von Kriegsgefangenen. Dabei handelte es sich meist um schwer kranke Kriegsgefangene oder um Kriegsgefangene, die aus anderen Gründen entlassen werden sollten, z.B. bei Gefangenenaustauschen.
Ilag (Internierungslager)
Die Ilags diensten zur Internierung von Zivilisten, die Bürger eines feindlichen Staates waren. Dabei bleibt anzumerken, dass den italienischen Gefangenen der Status eines Kriegsgefangenen verwehrt wurde, sie wurden als Internierte in Ilags gefangen gehalten. Erst später wurde ihnen der Kriegsgefangenenstatus anerkannt und sie kamen in Stalags.
Für besonders schwere Erkrankungen gab es spezielle Kriegsgefangenen-Lazarette.
Bezeichnung der Kriegsgefangenenlager
Die verschiedenen Lager innerhalb des Reichsgebietes wurden durch die Wehrkreisbezeichnung in römischen Zahlen, groß geschriebene Buchstaben in der Reihenfolge der Aufstellung der Lager und die Nennung des Lagerstandortes bezeichnet. So lautete die vollständige Bezeichnung des als erstes aufgestellten Lagers des Wehrkreises I "Stalag I A Stablack". Lager außerhalb des Reichsgebietes trugen arabische Nummern. Wenn diese Lager in das Reichsgebiet zurück verlegt wurden, erhielten sie die gängige Wehrkreisbezeichnung, führten aber in Klammern auch weiterhin die arabischen Nummern weiter.
Der Arbeitseinsatz der Kriegsgefangenen
Die Kriegsgefangenen wurden für den Arbeitseinsatz zu Kriegsgefangenen Bau- und Arbeitsbataillonen zusammen gefaßt, die organisatorisch einem Stalag angeschlossen waren, aber ansonsten eine gliederungsmäßige Einheit bildeten und durch einen eigenen Stab von Soldaten des Kriegsgefangenenwesens geführt wurden. Ihre Aufgabe war der möglichst geschlossene Einsatz von Kriegsgefangenen in den verschiedenen Industriezweigen, des Bergbaues und speziell der Rüstungsindustrie. Im Zuge der immer schwerer werdenden alliierten Bombenangriffe wurden solche Bataillone auch zu Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten nach Bombenangriffen eingesetzt. Ebenso wurden Kriegsgefangene in spezielle Nachschubbataillone der Wehrmacht eingegliedert, wobei diese Bataillone zumeist aus einigen rein deutschen und einigen Kriegsgefangenen-Kompanien bestanden.
Die Behandlung von Kriegsgefangenen in deutscher Kriegsgefangenschaft
Die Behandlung von Kriegsgefangenen stützte sich damals und auch heute noch auf das Genfer Kriegsgefangenen-Abkommen vom 1929 in Verbindung mit der Haager Landkriegsordnung von 1907. Allerdings fanden diese Vorschriften bei Gefangenen aus osteuropäischen Ländern nur beschränkt oder gar keine Anwendung. Im Bezug auf die polnischen Gefangenen argumentierte man, dass die o.g. Abkommen das Bestehen einer kriegsführenden Macht voraussetzen würden, der polnische Staat aber nach der Besetzung durch das Deutsche Reich und Rußland nicht mehr bestünde. Bei den russischen Kriegsgefangenen sah man sich nicht an diese Abkommen gebunden, da diese durch Rußland nie ratifiziert worden waren.
Polnische Kriegsgefangene: Polnische Kriegsgefangene ließ man gleich nach ihrer Gefangennahme dahingehend untersuchen, ob sie an Verbrechen gegen Deutsche beteiligt waren. Im Allgemeinen wurden solche Verdächtige ohne Verhandlung erschossen. Soweit sie verdächtigt wurden, "reichsfeindliche Elemente" zu sein, wurden sie in ein Konzentrationslager überstellt, wo die meisten von ihnen ebenfalls starben.
Russische Kriegsgefangene: Das schwere Los der russischen
Kriegsgefangenen begann meist bereits kurz nach ihrer Gefangennahme. In
überfüllten Massenlagern mußten sie meist unter freiem Himmel oder in
Erdlöchern hausen. Zwar versuchten viele Lagerkommandanten der Dulags, sich um
eine ausreichende Verpflegung zu bemühen, die Zuteilungen des
Generalquartiermeisters waren aber viel zu gering, um auszureichen. Die
Kommandanten der Dulags waren daher bemüht, die Massen der russischen
Gefangenen so schnell wie möglich in ein Stalag weiterzuleiten, was auch für
die russischen Offiziere zutraf. Doch auch hier waren die Lager meist
überfüllt, die Versorgung war vollkommen unzureichend. Unter diesen
Bedingungen waren Epedemien und ein Massensterben die Folge. Die Verhältnisse
besserten sich auch nicht, als die gefangenen in Stalags im Reichsgebiet
überstellt wurden, da sie auch hier anfangs noch unter freiem Himmel kampieren
mußten. Ein Unikum stellten auch die Befehle zur gezielten Tötung von
russischen Kriegsgefangenen dar: Zum einen der "Kommissarbefehl" und
zum einen der Befehl von Reinhard Heydrich, alle Funktionäre der KPdSU,
"Intelligenzler", Juden und Kommunisten auszusondern und zu
erschießen. Im Reichsgebiet wurden solche Tötungen meist in
Konzertrationslagern durchgeführt, im Operationsgebiet durchweg in der Nähe
der Lager. So wurden allein im KZ Sachsenhausen vom 1. September bis Mitte
Oktober 1941 rund 18.000 selektierte Rotarmisten getötet. Wegen Krankheit oder
Unterernährung arbeitsunfähige Kriegsgefangene waren zudem dem Höheren SS-
und Polizeiführer zu übergeben, "der für die Weiterleitung bzw.
Beschäftigung sorgen würde". In Wahrheit wurden auch diese Gefangenen in
KZs getötet oder im Operationsgebiet vom SD und der Sipo erschossen. Die
unmenschlichen Bedingungen in den Lagern veranlaßte immer mehr Gefangene zur
Flucht. Im August 1942 flohen alleine 258 russische Offiziere und 5.110
Unteroffiziere und Mannschaften aus deutschen Lagern. Wenn sie wieder gefaßt
wurden, wurden die Gefangenen sofort erschossen.
Insgesamt sind in deutscher Kriegsgefangenschaft mindestens 2.530.000 von etwa
5.300.000 Gefangene verstorben! Die Überlebenden wurden oft von Stalin als
Verräter angesehen und nach Kriegsende als solche abgeurteilt und in russische
Straflager verbracht.
Holländische Gefangene: Die holländischen Kriegsgefangenen, die 1940 in deutsche Hand fielen, wurden schon bald nach Beendigung der Feindseligkeiten freigelassen. Aus Sicherheitsgründen sollten jedoch die holländischen Gefangenen Anfang Mai 1943 wieder in die Kriegsgefangenschaft in das Deutsche Reich überführt werden, wobei auch der Mangel an Arbeitskräften eine Rolle spielte. Daraufhin kam es in ganz Holland zu Streiks, welche die Überführung der Kriegsgefangenen verhinderten. Eine Rückführung der bereits in Deutsche Reich gebrachten Gefangenen erfolgte indess nicht.
Norwegische Gefangene: Die norwegischen Gefangenen, die 1940 in deutsche Hand fielen, wurden schon bald nach Beendigung der Feindseligkeiten freigelassen.
Belgische Gefangene: Die belgischen gefangenen wurden getrennt nach Flamen und nach Wallonen. Die Flamen wurden nach den Kampfhandlungen wieder entlassen, die Walonen kamen zum Arbeitseinsatz ins Reich.
Französische Gefangene: Ein Großteil der französischen Gefangenen kam bereits während der Kämpfe in Frankreich zum Arbeitseinsatz nach Deutschland. Nach dem Waffenstillstand wurden weitere 150.000 Mann ins Reichsgebiet verbracht. Auf Anträge deutscher Dienstsellen im besetzten Frankreich wurden Anfang 1941 eine größere Anzahl von Kriegsgefangenen beurlaubt und zur Arbeit in die Heimat entlassen. Im April 1943 wurden 250.000 Gefangene in einen "erleichterten Status" versetzt: Sie wurden aus der Gefangenschaft beurlaubt und blieben als Arbeiter unter den auch für deutsche Arbeiter geltenden Bedingungen bei Gewährung von Familienheimfahrten in Deutschland. Nach Bewährung wurden sie ins Zivilleben entlassen. Von diesem Status waren Berufssoldaten und Juden ausgeschlossen.
Britische und amerikanische Gefangene: Britische und amerikanische Gefangene wurden im Reich zum Arbeitseinsatz herangezogen. Jüdische Soldaten wurden ausgesondert und in gesonderten Baracken untergebracht. Schwerverwundete Gefangene wurden meist gegen verwundete deutsche Soldaten ausgetauscht.
Griechische Gefangenen: Die griechischen Gefangene wurden nach Beendigung der Kampfhandlungen wieder entlassen.
Ungarische Gefangene: Die ungarischen gefangenen wurden nach Beendigung der Kampfhandlungen wieder entlassen.
Makedonische Gefangene: Die makedonischen Gefangenen wurden nach Beendigung der Kampfhandlungen wieder entlassen.
Kroatische Gefangene: Die kroatischen Gefangenen wurden nach Beendigung der Kampfhandlungen wieder entlassen.
Serbische Gefangene: Die serbischen gefangenen wurden zum Arbeitseinsatz ins Reich oder nach Norwegen verbracht, wobei ihnen besondere Lebensführungsregeln auferlegt wurden, die bei geringster Nichtbeachtung mit dem Tode bestraft wurden. Weitere völkerrechtswidrige Übergriffe waren nicht selten.
Italienische Gefangene: Die italienischen Gefangenen erhielten nach dem Abfall Italiens einen Sonderstatus als Militärinternierte. Sie wurden im Reichsgebiet und im Generalgouvernement zusammen gezogen. Schließlich erhielten sie den Status von Kriegsgefangenen und wurden zum Arbeitseinsatz herangezogen, wobei ihre Behandlung und Versorgung im allgemeinen schlecht war, wobei der Bruch des Bündnisses eine gewisse Rolle gespielt hat.