Korpsärzte
Die Korpsärzte gehörten zu den Stäben der Korpskommandos (IV b beim Generalkommando) und besaßen bis 1943 keine eigenen Sanitätstruppenteile. Die Korpsärzte waren Verantwortlich für den Einsatz der Sanitätstruppenteile der Divisionen, wenn deren Einsatz über die Zuständigkeit der Divisionen hinausging. So wurden Divisionslazarette hinter der Front zu größeren Lazaretten zusammengefaßt oder der Abtransport von Verwundeten aus dem Korpsbereich war zu organisieren.
Ab 1943 wurde den Armeekorps eine Sanitätskompanie b (mot) und ein Krankenkraftwagenzug (gekürzt) zugeteilt. Ab 1944 waren die Korps dann mit einer bespannten Sanitätskompanie und einem Krankenkraftwagenzug ausgestattet. Diese Sanitätstruppen wurden meist einer der unterstellten Divisionen zugeteilt, z.B. bei erhöhtem Bedarf durch schwere Kämpfe oder beim Ausfall der Divisions-Sanitätstruppenteile. Außerdem konnte im rückwärtigen Gebiet mit der Sanitätskompanie ein Ortslazarett mit 200 bis 300 Betten errichtet werden. Hier wurden besonders schwer Verwundete behandelt, die nicht in die Heimat transportiert werden konnten.