Festungs-Regiments-Stab 856
Festungs-Grenadier-Regiment 856

 

Der Festungs-Regiments-Stab 856 wurde am 12. Juli 1943 durch den Wehrkreis III für die 270. Infanterie-Division in Norwegen aufgestellt.  Am 14. August 1943 wurde der Stab in Stab / Festungs-Grenadier-Regiment 856 umbenannt.

 

v. Gen.Kdo.LXXI.A.K., Ia Nr.161/43
g.Kdos. (Fernschreiben v. 11.5.43)
An 270.Inf.Div. 
Bezug: Gen.Kdo.LXXI.A.K., Ia Nr.154/43 g.Kdos.v. 9.5.43 

Div. meldet Einsatzort des neu aufzustellenden Fest.Rgt.Stabes und die vorgesehenen Aufgaben für diesen. Ferner sind vorgesehener Adjutant und Ord.Offz. namentlich mit Dstgr., R.D.A., Lebensalter u. ggf. Ziv. Beruf zu melden. 



v. Kdo. 270.Inf.Div., Ia Nr.272/43 g.Kdos. (St.Qu., den 14.5.43)
An Generalkommando LXXI.A.K. (dort eingegangen am 20.5.43) 
Betr.: Fest.Rgts.Stab
Bezug: F.S. Gen.Kdos. LXXI.A.K. Ia Nr.161/43 g.Kdos. v. 11.5.43

Der Fest.Rgts.Stab wird in TROMSÖ eingesetzt. Seine Aufgabe ist die Führung und Ausbildung der 3 Festungsbataillone. Taktisch liegt ihm die Verteidigung der Insel Tromsö ob. Zu diesem Zwecke wird er mit der Führung der Geschäfte des Inselkommandanten beauftragt werden.
Als Adjutant ist vorgesehen:
Hauptmann Wilhelm LUCAS, Fest.Btl.648, R.D.A.: 5.5.41, 48Jahre, Beruf: Volksschullehrer 
Als Ord.Offz. ist vorgesehen: 
Oberltn. Alois MORAN, Fest.Btl.660, R.D.A.: 1.1.39, 52 Jahre, Beruf: Hauptschullehrer 



v. GenKdo.LXXI.A.K., Ia Nr.161/43 g.Kdos. (K.H.Qu., den 23.5.43) 
an 270.Inf.Div.
Bezug: 270.ID. Ia Nr. 272/43 g.Kdos. v. 14.5.43
Betr.: Verwendung des Fest.-Rgt.-Stabes

Das Generalkommando ist mit der vorgesehenen Verwendung des Fest.-Rgts.-Stabes Tromsö nicht einverstanden. Die jetzige Regelung in Tromsö hat sich eingespielt. Die Kräfte der Marine werden dabei besonders herangezogen und es besteht kein Grund, diesen Zustand zu ändern, zumal auf Grund einer Führeranweisung den in Norwegen eingesetzten Teilen der Kriegsmarine vornehmlich die Sicherung der Häfen gegen Angriffe von See her und entlang der Küste befohlen wurde.

Weiterhin ist es sowohl für die Ausbildung wie aber auch die Verteidigung erwünscht, den Div.-Abschnitt der Breite nach in zwei Unter-Abschnitte zu teilen, da sich dadurch für den Leiter der Ausbildung kürzere Wege ergeben und die Führung im A-Fall erleichtert wird. Die Division ist deshalb in die zwei Unter-Abschnitte LYNGENFJORD und MALANGENFJORD zu teilen; gedachte Trennungslinie siehe beiliegende Skizze. Der beabsichtigte Unterbringungsort des neuen Fest.-Rgts.-Stabes ist zu melden, vorgeschlagen wird Lyngseidet. 



v. 270.ID Abt. Ia Nr. 433/43 g.Kdos. (Div.St.Qu., den 13.7.43) 
an GenKdo. LXXI.A.K.
Betr.: Neugliederung der Division

Durch die Neu-Aufstellung des Festungsregimentsstabes 856 in Lyngseidet wird die Division befehlsgemäß in 2 Regimentsabschnitte gegliedert.

Rechter Abschnitt: Festungsregimentsstab 856, Lyngseidet, mit Geb.Aufkl.Abt.95, Fest.Btl.643, I/Gren.Rgt.341

Linker Abschnitt: Stab Gren.Rgt.341, Storsteines, mit II. Und III./Gren.Rgt.341, 13./Gren.Rgt.341, Fest.Btl.648 und 660 

Trennungslinie zwischen rechtem und linkem Abschnitt: Ostecke Insel Vandö – Mitte Ulfsfjord – Mitte Sörfjorden bis Thomasnes – Pigtind – Rassavarcokka – Övergaard – Lemetvagge – Südostecke Lille Ruosta. 

Der Division unmittelbar unterstellt bleiben: Art.Abt.270, PiBtl.295, PzJg.Komp.270.
Diese Regelung tritt mit erfolgter Einrichtung des Festungsregimentsstabes 856 in Kraft (voraussichtlich Anfang August 1943). Stichtag wird noch bekannt gegeben. Die Truppenteile unterstehen taktisch und truppendienstlich den Regiments-Kommandeuren der betreffenden Abschnitte, d.h. Taktisch, ausbildungsmäßig, disziplinar, personell, versorgungsmäßig und wirtschaftlich. Einzelheiten wird die Division nach Eintreffen von Oberstlt. ZICKNER im Einvernehmen mit den Rgt. Kommandeuren regeln.

Kriegsgliederungsmäßige Unterstellung: 
a. Stab Gren.Rgt.341 mit I.,II. und III./Gren.Rgt.341, 13./Gren.Rgt.341
b. Festungsregiments-Stab 856 mit den Fest.Btl.643, 648 und 660 
c. Der Division unmittelbar unterstellt: Geb.Aufkl.Abt.95, Art.Abt.270, Pi.Btl.295, Panzer Jäger Kp.270

Diese Unterstellungsverhältnis tritt praktisch nicht in Erscheinung, es wird von der Division nur an die höheren Dienststellen in der „Kriegsgliederung“ weitergemeldet. Die Versorgungstruppen werden durch diese Neuregelung nicht berührt. 



v. 270.ID Abt. IA Nr.510/43 g.Kdos. (Div.St.Qu., den 8.8.43)
an GenKdo. LXXI.A.K. 
Betr.: Grenze zwischen den Abschnitten Fest.Rgt.856 und Gren.Rgt.341

Die Division schlägt folgende Grenzziehung zwischen Fest.Rgt.856 und Gren.Rgt.341 vor: Ostecke Insel Vandö – Ostufer Sörlemangenfjord (ostw. He.Kü.Batterie Lattervik) – Ostufer Jägervatn – Bentsnes (am Kjosen) – Övergard – Schwedische Grenze (25km südlich Kvesmenes).



v. GenKdo. LXXI.A.K. Ia Nr. 836/43 geh. (vom 9.8.43)
an 270.Inf.Div. 

Vorgeschlagene Trennungslinie zwischen 856 und 341 wird genehmigt, ebenso die mit 270.Inf.Div. Ia, Nr.433/43 g.Kdos. v. 15.7.43 vorgeschlagene territoriale, truppendienstliche und taktische Unterstellung. Einsatz der Geb.Aufkl.Abt.95 hat nur mit besonderer Genehmigung des Korps zu erfolgen.

 

Literatur und Quellen:

Georg Tessin: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939 - 1945 13. Band Die Landstreitkräfte 801 - 13400
Anlagen zum Kriegstagebuch des LXXI. Armeekorps in NARA Sig. T314 R1561