Die Bewährungsbataillone der Wehrmacht

 

Zu Beginn des Krieges wurden Freiheitsstrafen für die Dauer des Krieges ausgesetzt. Damit sollte vermieden werden, dass der Truppe Personal entging und dass sich Straftäter vor dem Kriegseinsatz drückten. Der Platz von Straftätern, deren Straftat ausgesetzt war, war grundsätzlich die Front. Dort sollten sie sich bewähren. Da viele Einheiten der Wehrmacht Etappeneinheiten waren, konnte eine Bewährung nicht stattfinden, wodurch die Strafe an sich ihre Bedeutung verlor.
In der neunmonatigen Feldzugpause nach dem Frankreichfeldzug wurde daher der sofortige Strafvollzug für die meisten Straftäter angeordnet. Damit sollten längere Haftstrafen wenigstens teilweise verbüßt werden. Die Praxis raubte der Truppe jedoch unverhältnismäßig viele Soldaten, da Tausende im Strafvollzug standen. Als Folge füllten sich die Wehrmachtsgefängnisse und Zuchthäuser mit Soldaten. Viele dieser Soldaten empfanden ihre Strafen als ungerecht, da Kameraden während der Feldzüge weit geringer bestraft worden waren.
Aus diesem Grunde wurde eine Bewährungstruppe geschaffen, in der Soldaten aller Wehrmachtsteile die Gelegenheit bekommen sollten, sich an der Front zu bewähren. Die Strafaussetzung zur Bewährung konnte sowohl im Gnadenweg wie durch direkte Vollstreckungsentscheidung des Gerichtsherren verfügt werden. Sie hatte sieben Voraussetzungen:
- Der Verurteilte mußte sich bis auf die Tat, derentwegen er verurteilt war, einwandfrei geführt haben und durfte gerichtlich nur unerheblich vorbestraft sein.
- Die Straftat mußte eine einmalige Entgleisung darstellen und durfte nicht auf Charaktermängeln beruhen
- Der Verurteilte mußte den ehrlichen Willen haben, sich vor dem Feind zu bewähren und diesem Willen in einem schriftlichen Gesuch um Bewährung ausdrücken.
- Der Verurteilte mußte Wehrmachtangehöriger oder Wehrpflichtiger sein oder als Soldat eingesetzt werden können.
- Der Strafarrest mußte mindestens 6 Monate betragen
- Der Verurteilte mußte zur Verwendung in einem Infanterie-Bataillon fähig sein
- Verurteilte, deren Strafe in einer zivilen Justizvollzugsanstalt vollstreckt wurde, und Gefangene in den Strafgefangenenabteilungen der Wehrmacht mußten eine einmonatige Überprüfung in einem Wehrmachtgefängnis bestehen.
Im Laufe des Krieges wurden die Voraussetzungen für die Bewährung in einer Bewährungseinheit immer weiter herabgesetzt. Schließlich mußte ein Soldat nur noch körperlich und geistig für den infanteristischen Einsatz geeignet sein. Bewährungstruppen waren somit weder Erziehungs- noch Strafeinrichtungen. Im Gegensatz zu verurteilten Soldaten im Strafvollzug (also in Straf- und Verwahrungsanstalten, Feldstrafgefangenenabteilungen, Strafvollstreckungszügen´, Straf- bzw. Feldstraflagern) waren die sog. "Bewährungsmänner" verurteilte Soldaten, bei denen durch Richterspruch bzw. Gerichtsbeschluss als Gnadennachweis die Strafvollstreckung ausgesetzt war.

Als erste Bewährungseinheit wurde am 1. April 1941 durch das Wehrkreiskommando IX in Meiningen das Infanterie-Bataillon z.b.V. 500 aufgestellt. Die Angehörigen des Bataillons trugen die weißen Kragenspiegel der Infanterie. In der grundlegenden Führung vom 21. Dezember 1940 war ausdrücklich festgestellt worden, dass der Dienst in der Bewährungstruppe "Ehrendienst wie jeder andere Wehrdienst" sei. Die Einheit habe " in keiner Weise den Charakter einer Straftruppe". Bei Beförderungen sollte ein strengerer Maßstab angelegt werden, da bereits die zur Bewährung ausgesetzte Strafe eine Auszeichnung darstellte. Orden wurden keine verliehen, nur das Sturmabzeichen, das Verwundetenabzeichen und das Kriegserinnerungsabzeichen wurden verliehen. Urlaub gab es erst nach der Frontbewährung.
Noch 1941 wurden die Bewährungsbataillone 540, 550, 560 und 561 aufgestellt und im Osten eingesetzt. Es handelte sich um verstärkte Grenadierbataillone mit drei Schützenkompanien, einer Maschinengewehrkompanie, einer Stabskompanie, einem Jägerzug, einem Pakzug und einem Pionierzug. In den Bewährungsbataillonen dienten Angehörige aller Wehrmachtsteile und des Wehrmachtsgefolges. Bis Kriegsende hatten etwa 82.000 Soldaten in den Bewährungsbataillonen z.b.V. 500 gedient. Die genaue Zahl der Gefallenen dieser Bataillone ist ungeklärt, man schätzt, dass jeder zweite fiel. Mindestens 13 Offiziere des Stammpersonals wurden mit dem Ritterkreuz ausgezeichnet.
Zu den Bewährungseinheiten zählten ferner:
- Sonderstab F und 361er Afrikaschützen
- Feldbataillone z.b.V. der Luftwaffe
- SS-Sonder- und Sturmtruppen

Einen vollkommenen anderen Hintergrund hatten die Verbände mit der Nummer 999. In diesen Verbänden dienten Wehrunwürdige, also entlassene Zuchthäusler und Strafgefangene. Ausgeschlossen waren Homosexuelle, Landesverräter, Zigeuner und Juden. Mit diesen Einheit sollte erreicht werden, dass verurteilte Verbrecher nicht sicher in den Zuchthäusern saßen, während an der Front die Soldaten starben. Zuerst wurden diese Männer in der Afrika-Brigade 999 zusammengefasst und in Afrika eingesetzt. Nach dem Verlust Afrikas wurden die Bataillone an allen Frontabschnitten eingesetzt. Die Männer wurden je nach körperlicher und geistiger Veranlagung in den Infanterie-Bataillonen, in Bau-Bataillonen oder sonstigen Einheiten mit der Nummer 999 eingesetzt. Die Schätzungen, wie viele 999er es gab, gehen weit auseinander. Die Schätzungen gehen von 25.000 bis 40.000 Mann.
Zu den Formationen für Wehrunwürdige gehörten neben den 999er Verbände:
- Bewährungseinrichtung der Organisation Todt

 

Infanterie-Bataillone z.b.V.

Infanterie-Bataillon z.b.V. 491 Infanterie-Bataillon z.b.V. 500 Infanterie-Bataillon z.b.V. 540
Infanterie-Bataillon z.b.V. 550 Infanterie-Bataillon z.b.V. 560 Infanterie-Bataillon z.b.V. 561

 

Festungs-Infanterie-Bataillone 999

I. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 II. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
III. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 IV. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
V. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 VI. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
VII. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 VIII. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
IX. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 X. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
XI. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 XII. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
XIII. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 XIV. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
XV. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 XVI. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
XVII. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 XVIII. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
XIX. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 XX. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
XXI. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 XXII. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
XXIII. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 XXIV. Festungs-Infanterie-Bataillon 999
XXV. Festungs-Infanterie-Bataillon 999 XXVI. Festungs-Infanterie-Bataillon 999